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   BVerwG, 07.03.1960 - VIII B 5.60   

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https://dejure.org/1960,38
BVerwG, 07.03.1960 - VIII B 5.60 (https://dejure.org/1960,38)
BVerwG, Entscheidung vom 07.03.1960 - VIII B 5.60 (https://dejure.org/1960,38)
BVerwG, Entscheidung vom 07. März 1960 - VIII B 5.60 (https://dejure.org/1960,38)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer abweichenden Rechtsauffassung bei einer in mehreren Gesetzen in gleicher Weise auftauchenden Rechtsfrage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 979
  • NJW 1961, 44 (Ls.)
  • DVBl 1960, 364
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.07.1958 - V B 84.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1960 - VIII B 5.60
    Eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt jedoch nicht vor, wenn in mehreren Gesetzen eine gleichartige Rechtsfrage auftaucht, die angefochtene Entscheidung aber auf Grund eines anderen Gesetzes ergangen ist als desjenigen, das der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde liegt; denn die Divergenzrevision beruht auf dem Grundgedanken, daß nicht etwa allgemeine, auf mehreren Rechtsgebieten auftretende Rechtsfragen beantwortet werden sollen, sondern die Einheitlichkeit der Rechtsprechung in der Auslegung bestimmter Gesetzesvorschriften gesichert werden soll (vgl. Beschluß vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 84.58 -).
  • BVerwG, 22.03.1957 - VI C 89.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1960 - VIII B 5.60
    Die von ihm angeführte Entscheidung vom 22. März 1957 - BVerwG VI C 89.56 - (MDR 1957, 375) ist ergangen nicht auf Grund der Militärregierungsverordnung Nr. 165, sondern auf Grund des Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes; es handelte sich in jenem Falle um eine während des Revisionsverfahrens eingetretene Erledigung der Hauptsache.
  • BVerwG, 24.09.1954 - II C 238.53

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1960 - VIII B 5.60
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Rechtsfragen, die auslaufendes Recht betreffen, keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung mehr (vgl. Beschluß vom 24. September 1954 - BVerwG II C 238.53 -).
  • BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 14.07

    Aufwandsteuer, Vergnügungssteuer, Aufwand, Spielapparate; Spielgeräte;

    Die Divergenzrevision beruht auf dem Grundgedanken, dass nicht etwa allgemeine, in mehreren Rechtsgebieten auftauchende Rechtsfragen beantwortet werden sollen, sondern die Einheitlichkeit der Rechtsprechung in der Auslegung bestimmter Gesetzesvorschriften gesichert werden soll (Beschluss vom 7. März 1960 - BVerwG 8 B 5.60 - NJW 1960, 979).
  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO kann nur dann vorliegen, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (BVerwG, Beschluß vom 18. August 1967 - BVerwG 2 B 42.67 - mit weiteren Hinweisen; ebenso zu § 127 Nr. 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes [Fassung 1965] Beschluß vom 30. August 1967 - BVerwG 2 B 33.66 - mit Hinweis auf den Beschluß vom 7. März 1960 - BVerwG 8 B 5.60 - [NJW 1960, 979] und auf den Beschluß vom 10. April 1963 - BVerwG 8 B 16.62 - [BVerwGE 16, 53 ff.]).
  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf

    Auf das zu Vorschriften des Lastenausgleichsrechts ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Februar 1959 - BVerwG IV C 239.57 - (Buchholz 427.3 § 234 LAG Nr. 4) kann sich die Beschwerde schon deshalb nicht mit Erfolg berufen, weil eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nur dann vorliegt, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (BVerwG, Beschluß vom 18. August 1967 - BVerwG II B 42.67 - mit weiteren Hinweisen; ebenso zu § 127 Nr. 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes [Fassung 1965] Beschluß vom 30. August 1967 - BVerwG II B 33.66 - mit Hinweis auf den Beschluß vom 7. März 1960 - BVerwG VIII B 5.60 - [NJW 1960, 979] und auf BVerwGE 16, 53 f.).
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